1. Individueller Sanierungsfahrplan in Verbindung mit Gebäudesanierungen
Mit diesem Förderbaustein wird die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes (Betrachtung des gesamten Gebäudes) durch einen unabhängigen fachkundigen Energieberater nach den Regularien der BEG/BAFA (oder gleichwertig) gefördert. Es wird Auskunft über den Zustand des Gebäudes und Maßnahmen zur Energieeinsparung gegeben. Zu erwartende Kosten und deren Einsparpotenzial werden aufgelistet.
Der Individuelle Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für die Förderung von Sanierungen, Ausnahme ist die Umsetzung einer einzigen Sanierungsmaßnahme. Grundsätzlich wird jedoch das umfassende Sanierungskonzept empfohlen, da bei Umsetzung von Maßnahmen daraus ein zusätzlicher Förderbonus seitens KfW/BAFA gewährt wird.
Die kumulierte Förderung von BEG / BAFA und Mittel der Stadt Herzogenaurach darf zusammen 90% der Kosten des individuellen Sanierungsfahrplanes nicht überschreiten.
2. Gebäudesanierungen – Gesamtkonzepte mit oder ohne Öko-Bonus
Wärmeschutzmaßnahmen an Altbauten verursachen hohe Kosten, bringen allerdings auch eine hohe Energieersparnis und entsprechende CO2-Minderung. Die Stadt Herzogenaurach fördert deshalb Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Voraussetzung ist ein umfassendes Sanierungskonzept (siehe Förderbaustein 1).
Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt (siehe Punkt Öko-Bonus).
3. Gebäudesanierungen - Einzelmaßnahmen mit oder ohne Öko-Bonus
Dieser Förderbaustein umfasst Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung und Verbesserung des Wärmeschutzes an bestehenden Gebäuden. Förderfähig ist die Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenwänden (Außen- oder bei Bedarf Innendämmung), Kellerdecken oder Wand- und Bodenflächen zum Erdreich, Dächern bzw. obersten Geschossdecken von Gebäuden und der Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren. Voraussetzung ist ein Individueller Sanierungsfahrplan (siehe Förderbaustein 1) oder eine Einzelmaßnahmenbetrachtung durch einen Energieberater (nur bei Durchführung einer einzigen Maßnahme).
Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt (siehe Punkt Öko-Bonus).
4. Neubauten (Passivhaus oder KfW-Effizienzhaus 40) mit oder ohne Öko-Bonus
Gerade bei der Errichtung von Neubauten muss vorausschauend an energiesparende Bauweise gedacht werden. Es werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 oder den Passivhaus-Standard erfüllen.
Außerdem kann beim Einbau von Batteriespeichern > 3 kWh im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage ein Solarbonus (siehe Förderbaustein 5) beantragt werden.
Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt (siehe Punkt Öko-Bonus).
Öko-Bonus
In Kombination mit Förderbaustein 2, 3 sowie 4 (Sanierung und Neubau)
Wird nachweislich die Gebäudehülle auf Basis nachwachsender Rohstoffe mit einer natureplus®, Blauer Engel, FSC, PEFC, Naturland oder Holz von Hier Zertifizierung bzw. gleichwertigem Nachweis gedämmt, wird zusätzlich zur Fördersumme des jeweiligen Bausteins ein Öko-Bonus gewährt.
5. Solarbonus - Förderbaustein eingestellt -
Keine Beantragung mehr möglich, Förderbaustein eingestellt!
Seit 1. Januar 2023 gilt eine Umsatzsteuerabsenkung für PV-Anlagen auf 0 %
Für E hoch 3-Kunden der Herzowerke gibt es ggf. zusätzlich eine Förderung.
Weitere Informationen
6. Solarthermie
Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie Kombinationen beider Funktionen auf Bestandsgebäuden.
7. Heizungsumstellung auf erneuerbare Energie, Einbau von Lüftungsanlagen und saisonaler Speicher
Die Förderung umfasst den Austausch einer alten Heizungsanlage auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl/Gas/Kohle) oder Nachtspeicherheizungsanlage durch eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie (Wärmepumpe, Pelletheizung u.ä.) oder den erstmaligen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Des Weiteren wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und der Einbau eines saisonalen Wärmespeichers in Verbindung mit Solarthermie gefördert.
8. Dach- und Fassadenbegrünung sowie Begrünung entsiegelter Flächen
Gefördert werden
- die freiwillige extensive Begrünung nicht begrünter Dachflächen mit mindestens 6 -8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke bzw. mit ausreichender Wasserspeicherkapazität, die nicht im Rahmen einer baurechtlichen Verpflichtung oder auf Grund einer Auflage oder Bedingung im Rahmen der Gewährung einer Befreiung oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften begrünt werden müssen,
- Fassadenbegrünungen an zuvor nicht begrünten Gebäuden, die ein großes Grünvolumen erzielen (starkwüchsige Kletterpflanzen mit oder ohne Rank- und Kletterhilfen, siehe auch Pflanz- und Artenliste der Stadt Herzogenaurach) oder fachgerechte Vorsatzsysteme für mind. 30% der Gebäudeseite,
- die Umgestaltung von Siedlungsflächen durch Entsiegelung befestigter oder bebauter Flächen und anschließende Begrünung von mindestens 10 m² Fläche.
9. Anschaffung von Lastenfahrrädern mit/ohne elektr. Antrieb sowie Fahrradanhängern
Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h sowie die Beschaffung von Fahrradanhängern, die jeweils mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (Lasten oder Personen zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen.
Fördermöglichkeiten für Lastenfahrräder – ein kleiner Leitfaden
10. Baumpflanzung
Pflanzung von heimischen, standortgerechten Laubbäumen und Obstbäumen gemäß Nr. 2 und 4 der Pflanz- und Artenliste der Stadt Herzogenaurach (Mindestqualität: Stammumfang 14 - 16 cm bei Laubbäumen und 8 - 10 cm bei Obstbäumen, Halb- und Hochstämme). Im Kalenderjahr können maximal zwei Bäume pro Grundstück und Antragsteller gefördert werden.