Förderprogramm zur CO2-Minderung
Aufgrund der Haushaltssituation wurde der Antragsstopp auf unbestimmte Zeit verlängert (Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 13. März 2024).
Verwendungsnachweise für laufende Anträge können weiterhin eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in den folgenden Jahren.