1. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)/ energetisches Gesamtkonzept in Verbindung mit Gebäudesanierungen
Mit diesem Förderbaustein wird die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes (Betrachtung des gesamten Gebäudes) durch einen unabhängigen fachkundigen Energieberater nach den Regularien der BEG/BAFA (oder gleichwertig) gefördert. Es wird Auskunft über den Zustand des Gebäudes und Maßnahmen zur Energieeinsparung gegeben. Zu erwartende Kosten und deren Einsparpotenzial werden aufgelistet.
Der Individuelle Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für die Förderung von Sanierungen, Ausnahme ist die Umsetzung einer einzigen Sanierungsmaßnahme. Grundsätzlich wird jedoch das umfassende Sanierungskonzept empfohlen, da bei Umsetzung von Maßnahmen daraus ein zusätzlicher Förderbonus seitens KfW/BAFA gewährt wird.
Die kumulierte Förderung von BEG / BAFA und Mittel der Stadt Herzogenaurach darf zusammen 90% der Kosten des individuellen Sanierungsfahrplanes nicht überschreiten.
Kann nur in Verbindung mit Förderbaustein 2, 3 und 7 beantragt werden.
Förderantrag
Förderrichtlinien
2. Gebäudesanierungen, hocheffiziente Gesamtkonzepte mit oder ohne Öko-Bonus
Wärmeschutzmaßnahmen an Altbauten verursachen hohe Kosten, bringen allerdings auch eine hohe Energieersparnis und entsprechende CO2-Minderung. Die Stadt Herzogenaurach fördert deshalb Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses (EH) zu erreichen.
Es empfiehlt sich, vor Durchführung der Maßnahmen auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen (siehe Förderbaustein 1); bei Förderung der Sanierung ist eine Energieberatung jedoch zwingend hinzuzuziehen.
Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt (siehe Punkt Öko-Bonus).
Förderantrag
Förderrichtlinien
Verwendungsnachweis Baustein 1 und 2
3. Gebäudesanierungen - Einzelmaßnahmen mit oder ohne Öko-Bonus
Dieser Förderbaustein umfasst Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung und Verbesserung des Wärmeschutzes an bestehenden Gebäuden. Förderfähig ist die Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenwänden (Außen- oder bei Bedarf Innendämmung), Kellerdecken oder Wand- und Bodenflächen zum Erdreich, Dächern bzw. obersten Geschossdecken von Gebäuden und der Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren. Voraussetzung ist ein Individueller Sanierungsfahrplan (siehe Förderbaustein 1) oder eine Einzelmaßnahmenbetrachtung durch einen Energieberater (nur bei Durchführung einer einzigen Maßnahme).
Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt (siehe Punkt Öko-Bonus).
Förderantrag
Förderrichtlinien
Verwendungsnachweis Baustein 3
4. Neubauten mit oder ohne Öko-Bonus
Gerade bei der Errichtung von Neubauten muss vorausschauend an energiesparende Bauweise gedacht werden. Es werden Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Gebäudes gefördert, das mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus EH40 oder den Passivhaus-Standard erfüllen. Die Anforderungen an die Heizanlage richten sich dabei an die gültigen BEG-Anforderungen
Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt (siehe Punkt Öko-Bonus).
Förderantrag
Förderrichtlinien
Verwendungsnachweis Baustein 4
Öko-Bonus
In Kombination mit Förderbaustein 2, 3 sowie 4 (Sanierung und Neubau)
Wird nachweislich die Gebäudehülle auf Basis nachwachsender Rohstoffe mit einer natureplus®, Blauer Engel, FSC, PEFC, Naturland oder Holz von Hier Zertifizierung bzw. gleichwertigem Nachweis gedämmt, wird zusätzlich zur Fördersumme des jeweiligen Bausteins ein Öko-Bonus gewährt.
Förderantrag
Förderrichtlinien
5. Anlagen zur Regenwassernutzung
Bezuschusst wird die Sammlung von Regenwasser in Zisternen (ober- oder unterirdisch) ab 2 m³, insbesondere zur Gartenbewässerung als Maßnahme zur Klimaanpassung.
Der Einbau von Regenwasserzisternen ist vorab beim Tiefbauamt genehmigen zu lassen. Weitere Informationen: Stadtentwässerung
Förderantrag und Verwendungsnachweis Baustein 5
Förderrichtlinien
6. Solarthermie und saisonale Wärmespeicher
Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie Kombinationen beider Funktionen auf Bestandsgebäuden.
Des Weiteren der Einbau eines saisonalen Wärmespeichers in Verbindung mit Solarthermie (z.B. Eisspeicher, Wasserspeicher >3000 Liter).
Förderantrag
Förderrichtlinien
Verwendungsnachweis Baustein 6
7. Heizungsumstellung auf erneuerbare Energie, Einbau von Lüftungsanlagen
Gefördert wird der Austausch einer vorhandenen Heizungsanlage auf Basis fossiler Energieträger (Öl, Gas, Kohle) oder einer Nachtspeicherheizungsanlage durch eine auf Basis erneuerbarer Energieträger arbeitende zentrale Wärmequelle. Dies sind z.B. eine Pellet- oder Hackschnitzelheizung oder eine Ökostrom-/PV-betriebene Wärmepumpe oder eine Brennstoffzellenheizung auf Basis von grünem Wasserstoff bzw. Biomethan. Nicht förderfähig sind Scheitholzanlagen.
Auch wird bei Umstellung von einer fossilen Anlage der erstmalige Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz gefördert.
Des Weiteren wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (zentral/dezentral) gefördert.
Die Anlagen müssen den aktuellen BEG-Förder¬richtlinien entsprechen. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude.
Förderantrag
Förderrichtlinien
Verwendungsnachweis Baustein 7
8. Dach- und Fassadenbegrünung sowie Begrünung entsiegelter Flächen
Gefördert werden
- die freiwillige extensive Begrünung nicht begrünter Dachflächen mit mindestens 6 -8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke bzw. mit ausreichender Wasserspeicherkapazität, die nicht im Rahmen einer baurechtlichen Verpflichtung oder auf Grund einer Auflage oder Bedingung im Rahmen der Gewährung einer Befreiung oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften begrünt werden müssen,
- Fassadenbegrünungen an zuvor nicht begrünten Gebäuden, die ein großes Grünvolumen erzielen (starkwüchsige Kletterpflanzen mit oder ohne Rank- und Kletterhilfen, siehe auch Pflanz- und Artenliste der Stadt Herzogenaurach) oder fachgerechte Vorsatzsysteme für mind. 30% der Gebäudeseite,
- die Umgestaltung von Siedlungsflächen durch Rückbau von Schottergärten/Entsiegelung befestigter oder bebauter Flächen und anschließende Begrünung von mindestens 10 m² Fläche.
Förderantrag
Förderrichtlinien
Verwendungsnachweis Baustein 8
9. Anschaffung von Lastenfahrrädern mit/ohne elektr. Antrieb sowie Lastenfahrradanhängern und Kinder-Fahrradanhängern
Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h sowie die Beschaffung von Lastenfahrradanhängern, die jeweils mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (Lasten oder Personen zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen. Zudem werden Fahrradanhänger zur Kinderbeförderung inklusive notwendigem Zubehör gefördert.
Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen (E-)Fahrrädern und Anhängern sowie Gebrauchtfahrzeuge.
Fördermöglichkeiten für Lastenfahrräder – ein kleiner Leitfaden
Förderantrag und Verwendungsnachweis Baustein 9
Förderrichtlinien
10. Baumpflanzung
Pflanzung von heimischen, standortgerechten Laubbäumen und Obstbäumen gemäß Nr. 2 und 4 der Pflanz- und Artenliste der Stadt Herzogenaurach (Mindestqualität: Stammumfang 14 - 16 cm bei Laubbäumen und 8 - 10 cm bei Obstbäumen, Halb- und Hochstämme). Im Kalenderjahr können maximal zwei Bäume pro Grundstück und Antragsteller gefördert werden.
Förderantrag und Verwendungsnachweis Baustein 10
Pflanz- und Artenliste
Förderrichtlinien