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An-, Um- und Abmeldungen

Anmeldung

Wer nach Herzogenaurach zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

Unterlagen zur Anmeldung:

  • Personalausweis, ggfls. Reisepass, Kinderreisepass, Geburts- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggfls. Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
  • Ggfls. Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Unterlassene, verspätete oder unvollständige Anmeldungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden:

Ummeldung

Wer innerhalb von Herzogenaurach umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden.

Unterlagen zur Ummeldung:

  • Personalausweis, ggfls. Reisepass, Kinderreisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggfls. Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
  • Ggfls. Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Bei Ehegatten, Eltern und Kindern (unter 18 Jahren) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen persönlich erscheint.

Unterlassene, verspätete oder unvollständige Ummeldungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden

Abmeldung

Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich.

Die Pflicht zur Abmeldung besteht weiterhin bei Wegzug in das Ausland, dies kann eine Woche vor dem Wegzug angezeigt werden.

Die Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abzumelden

Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden:

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Bürgerbüro

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-176
E-Mail buergerbuero@herzogenaurach.de