An-, Um- und Abmeldungen
Anmeldung
Wer nach Herzogenaurach zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Unterlagen zur Anmeldung:
- Personalausweis, ggfls. Reisepass, Kinderreisepass, Geburts- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ggfls. Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
- Ggfls. Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Unterlassene, verspätete oder unvollständige Anmeldungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden:
- Anmeldung Meldebehörde
- Beiblatt zur Anmeldung
- Bestätigung Wohnungsgeber BMG
- Zustimmung zur Anmeldung von Minderjährigen
Ummeldung
Wer innerhalb von Herzogenaurach umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden.
Unterlagen zur Ummeldung:
- Personalausweis, ggfls. Reisepass, Kinderreisepass Geburts- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ggfls. Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
- Ggfls. Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Bei Ehegatten, Eltern und Kindern (unter 18 Jahren) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen persönlich erscheint.
Unterlassene, verspätete oder unvollständige Ummeldungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden:
- Ummeldung bei der Meldebehörde
- Bestätigung Wohnungsgeber BMG
- Zustimmung zur Ummeldung von Minderjährigen
Abmeldung
Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht weiterhin bei Wegzug in das Ausland, dies kann eine Woche vor dem Wegzug angezeigt werden.
Die Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abzumelden
Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden: