Fischereischein
Jugendfischereischein
Mindestalter: 10 Jahre
Höchstalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
Gebühr: 5,00 EUR
Fischereiabgabe:
10 – 18 Jahre: 10,00 EUR
15 – 18 Jahre: 7,50 EUR
16 – 18 Jahre: 5,00 EUR
17 – 18 Jahre: 2,50 EUR
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit.
Auf Antrag ist jedoch ein Jugendfischereischein möglich (berechtigt jedoch nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers, auch wenn die Prüfung bestanden ist).
Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzung: staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung
Mindestalter: 14 Jahre
Gebühr: 35,00 EUR (bei Verlängerung nach 5 Jahren: 5,00 EUR)
Fischereiabgabe: für fünf aufeinanderfolgende Jahre 40,00 EUR
Einmalzahlung auf Lebenszeit: siehe Tabelle
Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung
(ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 4 AVFiG)
Zahlung bei Lebensalter Betrag (EURO)
vom 14. bis 22. Lebensalter 300,00
vom 23. bis 27. Lebensalter 288,00
vom 28. bis 32. Lebensalter 256,00
vom 33. bis 37. Lebensalter 224,00
vom 38. bis 42. Lebensalter 192,00
vom 43. bis 47. Lebensalter 160,00
vom 48. bis 52. Lebensalter 128,00
vom 53. bis 57. Lebensalter 96,00
vom 58. bis 62. Lebensalter 64,00
vom 63. bis 67. Lebensalter 32,00
ab dem 68. Lebensalter von der Abgabepflicht befreit
Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischein kann nur von nicht in Deutschland ansässigen Personen für drei Monate beantragt werden. Bei der Beantragung ist der im Ausland erworbene Fischereischein vorzulegen.
Gebühr: 7,50 EUR
Fischereiabgabe: 15,00 EUR
Staatliche Fischerprüfung
Nähere Informationen zur Fischerprüfung gibt es auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php