Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde zum 01.01.2025 abgeschafft.
Personen, die das siebte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins berechtigt. Ein gesonderter Fischereischein wird für Jugendliche nicht mehr ausgestellt.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit.
Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzung: staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung
Mindestalter: 14 Jahre
Gebühr: 35,00 EUR (bei Verlängerung nach 5 Jahren: 5,00 EUR)
Fischereiabgabe: für fünf aufeinanderfolgende Jahre 40,00 EUR
Einmalzahlung auf Lebenszeit: siehe Anlage 6 zur Bekanntmachung über den Vollzug des Fischereirechts und Förderung der Fischerei zu Teil 1 (VwVFiR).
Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischein kann nur von nicht in Deutschland ansässigen Personen für drei Monate beantragt werden. Bei der Beantragung ist der im Ausland erworbene Fischereischein vorzulegen.
Gebühr: 7,50 EUR
Fischereiabgabe: 15,00 EUR
Staatliche Fischerprüfung
Nähere Informationen zur Fischerprüfung gibt es auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php