Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde zum 01.01.2025 abgeschafft.
Personen, die das siebte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins berechtigt. Ein gesonderter Fischereischein wird für Jugendliche nicht mehr ausgestellt.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit.
Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzung: staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung
Mindestalter: 14 Jahre
Gebühr: 35,00 EUR (bei Verlängerung nach 5 Jahren: 5,00 EUR)
Fischereiabgabe: für fünf aufeinanderfolgende Jahre 40,00 EUR
Einmalzahlung auf Lebenszeit: siehe Tabelle
Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung
(ohne Ermäßigung nach § 9 Abs. 4 AVBayFiG)
Zahlung bei Lebensalter Betrag (EURO)
vom 14. bis 17. Lebensalter 352,00
vom 18. bis 22. Lebensalter 320,00
vom 23. bis 27. Lebensalter 288,00
vom 28. bis 32. Lebensalter 256,00
vom 33. bis 37. Lebensalter 224,00
vom 38. bis 42. Lebensalter 192,00
vom 43. bis 47. Lebensalter 160,00
vom 48. bis 52. Lebensalter 128,00
vom 53. bis 57. Lebensalter 96,00
vom 58. bis 62. Lebensalter 64,00
vom 63. bis 67. Lebensalter 32,00
ab dem 68. Lebensalter von der Abgabepflicht befreit
Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischein kann nur von nicht in Deutschland ansässigen Personen für drei Monate beantragt werden. Bei der Beantragung ist der im Ausland erworbene Fischereischein vorzulegen.
Gebühr: 7,50 EUR
Fischereiabgabe: 15,00 EUR
Staatliche Fischerprüfung
Nähere Informationen zur Fischerprüfung gibt es auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php