Kulturpreis und Kulturförderpreis
Die Stadt Herzogenaurach stiftet und verleiht in unregelmäßigen Abständen einen Kulturpreis und einen Kulturförderpreis.
Der Kulturpreis wird bei gegebenem Anlass, höchstens jedoch jährlich vergeben und ist mit einer Zuwendung von 2.000 Euro verbunden. Er kann an eine durch Geburt, Leben oder Werk mit der Stadt Herzogenaurach verbundenen Persönlichkeit in Anerkennung bedeutsamen, kulturellen Schaffens verliehen werden.
Der Kulturförderpreis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben und ist mit einer Zuwendung von 1.000 Euro verbunden. Der Kulturförderpreis kann verliehen werden an eine durch Geburt, Leben oder Werk mit der Stadt Herzogenaurach verbundenen Persönlichkeit in Anerkennung förderungswürdiger kultureller Leistungen, die weitere positive Entwicklungen erwarten lassen.
Der Kulturpreis/Kulturförderpreis kann mehreren Personen zu gleichen Teilen zuerkannt werden. Anregungen zur Verleihung der Preise können aus der Bürgerschaft der Stadt Herzogenaurach gegeben werden.
Anträge Kulturpreis und Kulturförderpreis
Die Anträge können formlos bei der Stadt Herzogenaurach, Amt für Stadtmarketing und Kultur, Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach, eingereicht werden und sollen eine schriftliche Begründung enthalten. Ein Sachverständigengremium berät die Anregungen und unterbreitet dem Stadtrat jeweils einen Vorschlag zur Entscheidung. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung. Sie wird mit einer Urkunde dokumentiert. Mit dem Kulturpreis wird eine Skulptur aus Glas ausgehändigt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Amt für Stadtmarketing und Kultur, Tel. 09132 / 901-120.