Ansprechpartner
Frau Drebinger
Telefon +49 (0) 9132 / 901-275
E-Mail drebinger@herzogenaurach.de
Frau Heidt-Fischer
Telefon +49 (0) 9132 / 901-172
E-Mail martina.heidt-fischer@herzogenaurach.de
Frau Kraus
Telefon +49 (0) 9132 / 901-171
E-Mail kraus@herzogenaurach.de
Herr Lorenz
Telefon +49 (0) 9132 / 901-170
E-Mail lorenz@herzogenaurach.de
Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen
(Anzeige öffentliche Vergnügung)
Öffentliche Vergnügungen müssen spätestens zwei Wochen vorher schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige ist gebührenfrei.
Veranstaltungen über 1.000 Personen sind erlaubnispflichtig und müssen mindestens vier Wochen vorher angemeldet werden. Die Höhe der Gebühren bei Großveranstaltungen richtet sich nach deren Umfang.
Downloads
Feuerwerk / Brauchtumsfeuer
(Freistellungsantrag Feuerwerk / Anzeige Brauchtumsfeuer)
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 kann auf Antrag auch während des Jahres genehmigt werden. Die Gebühren hierfür betragen 40,00 Euro. Das Abbrennen muss bis spätestens 22.30 Uhr beendet sein.
Brauchtumsfeuer müssen mindestens eine Woche vorher angezeigt werden.
Downloads
Geltendmachung von Wildschäden
Anmeldung von Wildschäden nach § 29 Bundesjagdgesetz und Durchführung des Vorverfahrens
Gestattungen von vorübergehenden Gaststättenbetrieben
(Antrag nach § 12 Abs. 1 GastG)
Aus besonderem Anlass kann der öffentliche Alkoholausschank vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe der Veranstaltung. Die Gestattung ist spätestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung zu beantragen.
Download
Gewerbeamt (An-, Ab- und Ummeldungen)
Zu den allgemeinen Öffnungszeiten kann beim Ordnungsamt ein Gewerbe an-, um- oder abgemeldet werden.
Die Gebühren hierfür betragen:
- Gewerbeanmeldung: 40,00 EUR
- Gewerbeum- und –abmeldung: 25,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Für ausländische Staatsangehörige ist zusätzlich die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Erlaubnis zur Aufnahme einer Gewerbetätigkeit erforderlich (Gewerbeanmeldung)
- Wenn ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden (Gewerbean-/ummeldung)
Weitere Informationen:
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/5777574439
Downloads
Halten von gefährlichen Tieren
(Antrag auf Haltung eines gefährlichen Tieres)
Das Halten von gefährlichen Tieren, z.B. Schlangen, kann auf Antrag genehmigt werden.
Downloads
Halten von Kampfhunden bzw. von Kampfhunden der Kategorie 2
(Antrag auf Haltung eines Kampfhundes / Negativzeugnis)
Das Halten von Kampfhunden ist erlaubnispflichtig und kann in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt werden.
Das Halten von Kampfhunden der Kategorie 2 sowie für deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen ist nicht erlaubnispflichtig bei Vorlage eines Wesenstests (Negativzeugnis).
Erforderliche Unterlagen:
- Gutachten eines Hundesachverständigen (ab dem 18. Lebensmonat; davor Antrag auf Erteilung eines befristeten Negativzeugnisses erforderlich
- Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
Downloads
Kleine Lotterie/Ausspielung (Tombola)
Die Durchführung dieser Verlosungen ist erlaubnispflichtig und kann auf Antrag genehmigt werden. Die Gebühren hierfür betragen 30,00 EUR.
Downloads
Marktfestsetzungen (Antrag auf Marktfestsetzung)
Auf Antrag können Veranstaltungen, z.B. Märkte, Messen und Ausstellungen, für eine bestimmte Zeit auch für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
Downloads
Martini-Kirchweih
Die Martinikirchweih findet in diesem Jahr vom 10. bis 13. November 2023.
Plakatierung
Plakatierung anlässlich Veranstaltungen
Veranstaltungen in Herzogenaurach dürfen im Gebiet der Stadt mit öffentlichen Anschlägen bekannt gemacht werden.
Die Anzahl der Plakate (Größe: maximal DIN A O – 1189 mm x 841 mm) ist auf höchstens 35 beschränkt. Die Gebühren hierfür betragen 25,00 EUR.
Plakatierung anlässlich Wahlen
Für die Plakatierung bei Wahlen gelten Ausnahmen gemäß "Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Stadt Herzogenaurach (Plakatierungsverordnung)".
Die Anzahl der Plakate (Größe: maximal DIN A O – 1189 mm x 841 mm) ist auf höchstens 75 beschränkt. Die Erlaubnis zur Plakatierung wird kostenfrei erteilt.
Donwloads
Sommerkirchweih
Das Auswahlverfahren für die Sommerkirchweih findet meist im November/Dezember des Vorjahres statt.
Bewerbungen sollten daher bis spätestens November des Vorjahres beim Ordnungsamt eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Sommerkirchweih
Vordrucke - wichtige Hinweise
Im Ordnungsamt gibt es Anträge zur Maklererlaubnis, zum Reisegewerbe, zum kleinen Waffenschein sowie auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
Die Mitarbeiter leiten diese dann zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Landratsamt Erlangen-Höchstadt weiter.
Wahlen / Volksentscheide / Bürgerentscheide
Das Ordnungsamt ist gleichzeitig das Wahlamt der Stadt Herzogenaurach. Informationen zu bevorstehenden Wahlen sowie Wahlunterlagen erhalten Sie hier, sobald diese vorliegen.
Bürgerentscheide zur Südumfahrung Niederndorf-Neuses - Stadt Herzogenaurach
Am Sonntag, 15. Mai 2022, wurde in Herzogenaurach über die Bürgerentscheide zur Südumfahrung Niederndorf-Neuses abgestimmt. Hier können Sie das Endergebnisse der Bürgerentscheide einsehen.
Endergebnis Bügerentscheide
Wochenmarkt
Frischer Fisch, saftigtes Obst und Gemüse, blühende Blumen: Die Stadt Herzogenaurach veranstaltet jeweils mittwochs und samstags von. 8.00 bis 13.00 Uhr in der Hauptstraße einen sog. „Grünen Wochenmarkt“.
Für die Vergaben von Stellplätzen auf dem Wochenmarkt ist das Ordnungsamt zuständig. Bewerbungen bitte an E-Mail ordnungsamt@herzogenaurach.de oder telefonisch unter Telefon +49 (0) 9132 / 901-171.
Weitere Informationen zum Wochenmarkt