Ansprechpartner
Frau Heidt-Fischer
Telefon +49 (0) 9132 / 901-172
E-Mail martina.heidt-fischer@herzogenaurach.de
Frau Roesner
Telefon +49 (0) 9132 / 901-275
E-Mail christina.roesner@herzogenaurach.de
Herr Schmitt
Telefon +49 (0)9132 / 901-171
E-Mail schmitt@herzogenaurach.de
Herr Lorenz
Telefon +49 (0) 9132 / 901-170
E-Mail lorenz@herzogenaurach.de
Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen
(Anzeige öffentliche Vergnügung)
Öffentliche Vergnügungen müssen spätestens zwei Wochen vorher schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige ist gebührenfrei.
Veranstaltungen über 1.000 Personen sind erlaubnispflichtig und müssen mindestens vier Wochen vorher angemeldet werden. Die Höhe der Gebühren bei Großveranstaltungen richtet sich nach deren Umfang.
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Feuerwerk / Brauchtumsfeuer
(Freistellungsantrag Feuerwerk / Anzeige Brauchtumsfeuer)
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 kann auf Antrag auch während des Jahres genehmigt werden. Die Gebühren hierfür betragen 40,00 Euro. Das Abbrennen muss bis spätestens 22.30 Uhr beendet sein.
Brauchtumsfeuer müssen mindestens eine Woche vorher angezeigt werden.
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Geltendmachung von Wildschäden
Anmeldung von Wildschäden nach § 29 Bundesjagdgesetz und Durchführung des Vorverfahrens
Gestattungen von vorübergehenden Gaststättenbetrieben
(Antrag nach § 12 Abs. 1 GastG)
Aus besonderem Anlass kann der öffentliche Alkoholausschank vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe der Veranstaltung. Die Gestattung ist spätestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung zu beantragen.
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Gewerbeamt (An-, Ab- und Ummeldungen)
Sie wollen ein Gewerbe an-, um- oder abmelden? Dann machen Sie einen Termin bei uns. Erste Informationen finden Sie hier.
Gebühren
- Gewerbeanmeldung: 40,00 EUR
- Gewerbeum- und –abmeldung: 25,00 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Für ausländische Staatsangehörige ist zusätzlich die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Erlaubnis zur Aufnahme einer Gewerbetätigkeit erforderlich (Gewerbeanmeldung)
- Wenn ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden (Gewerbean-/ummeldung)
Informationen und Dokumente zum Download
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/5777574439
Halten von gefährlichen Tieren
(Antrag auf Haltung eines gefährlichen Tieres)
Das Halten von gefährlichen Tieren, z.B. Schlangen, kann auf Antrag genehmigt werden.
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Halten von Kampfhunden bzw. von Kampfhunden der Kategorie 2
(Antrag auf Haltung eines Kampfhundes / Negativzeugnis)
Das Halten von Kampfhunden ist erlaubnispflichtig und kann in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt werden.
Das Halten von Kampfhunden der Kategorie 2 sowie für deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen ist nicht erlaubnispflichtig bei Vorlage eines Wesenstests (Negativzeugnis).
Erforderliche Unterlagen:
- Gutachten eines Hundesachverständigen (ab dem 18. Lebensmonat; davor Antrag auf Erteilung eines befristeten Negativzeugnisses erforderlich
- Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
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Kleine Lotterie/Ausspielung (Tombola)
Die Durchführung dieser Verlosungen ist erlaubnispflichtig und kann auf Antrag genehmigt werden. Die Gebühren hierfür betragen 30,00 EUR.
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Marktfestsetzungen (Antrag auf Marktfestsetzung)
Auf Antrag können Veranstaltungen, z.B. Märkte, Messen und Ausstellungen, für eine bestimmte Zeit auch für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
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Martini-Kirchweih
Die Martinikirchweih findet in diesem Jahr vom 08. bis 11. November 2024 statt.
Plakatierung
Plakatierung anlässlich Veranstaltungen
Veranstaltungen in Herzogenaurach dürfen im Gebiet der Stadt mit öffentlichen Anschlägen bekannt gemacht werden.
Die Anzahl der Plakate (Größe: maximal DIN A O – 1189 mm x 841 mm) ist auf höchstens 35 beschränkt. Die Gebühren hierfür betragen 25,00 EUR.
Plakatierung anlässlich Wahlen
Für die Plakatierung bei Wahlen gelten Ausnahmen gemäß "Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Stadt Herzogenaurach (Plakatierungsverordnung)".
Die Anzahl der Plakate (Größe: maximal DIN A O – 1189 mm x 841 mm) ist auf höchstens 75 beschränkt. Die Erlaubnis zur Plakatierung wird kostenfrei erteilt.
Donwloads
Sommerkirchweih
Das Auswahlverfahren für die Sommerkirchweih findet meist im November/Dezember des Vorjahres statt.
Bewerbungen sollten daher bis spätestens November des Vorjahres beim Ordnungsamt eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Sommerkirchweih
Vordrucke - wichtige Hinweise
Im Ordnungsamt gibt es Anträge zur Maklererlaubnis, zum Reisegewerbe, zum kleinen Waffenschein sowie auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
Die Mitarbeiter leiten diese dann zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Landratsamt Erlangen-Höchstadt weiter.
Wahlen / Volksentscheide / Bürgerentscheide
Das Ordnungsamt ist gleichzeitig das Wahlamt der Stadt Herzogenaurach.
Die nächste Wahl ist die Bundestagswahl, die am 28. September 2025 stattfinden wird. Informationen folgen rechtzeitig an dieser Stelle.