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Führungszeugnisse & Gewerbezentralregister

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Das Onlineportal des Bundesamts für Justiz ermöglicht eine schnellstmögliche Beantragung an allen Wochentagen rund um die Uhr.

Benötigte Unterlagen:

  • einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • eine auf dem Computer installierte Ausweis-App2
  • eine Master- oder Visacard bzw. ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät, um Nachweise hochzuladen

Beantragung eines Führungszeugnisses beim Bürgerbüro

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist persönlich beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Eine Beantragung durch Dritte, mittels Vollmacht, ist nicht möglich.

Dient das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, benötigt das Bürgerbüro den Verwendungszweck, die Adresse und das Aktenzeichen der anfordernden Stelle.

Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 EUR und ist bei der Beantragung zu entrichten.

Erweitertes Führungszeugnis

Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle zwingend erforderlich.

Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges beim Bürgerbüro

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist persönlich beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Eine Beantragung durch Dritte, mittels Vollmacht, ist nicht möglich.

Soll eine Auskunft über eine juristische Person eingeholt werden, ist auch der Handelsregisterauszug vorzulegen.

Dient die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, benötigen das Bürgerbüro den Verwendungszweck, die Adresse und das Aktenzeichen der anfordernden Behörde.

Die Gebühr für die Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 EUR und ist gleich bei der Beantragung zu entrichten.

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Bürgerbüro

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-176
E-Mail buergerbuero@herzogenaurach.de

 

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

Telefon +49 (228) 99 410 – 5550
Email registerauskunft-online@bfj.bund.de