Seit dem 01.11.2010 wird ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Dieser hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, es werden nun auch die aufgedruckten Daten digital abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Darüber hinaus bietet der Personalausweis auch neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Weitere Informationen zum Personalausweis und seinen Funktionen
www.personalausweisportal.de
Allgemeine Information zum Personalausweis
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für Deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, können Reisende beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
Ausstellung eines Personalausweises
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros erstellt. Daher ist es erforderlich, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag zusammen mit einem Sorgeberechtigten zu stellen. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen für den zweiten gesetzlichen Vertreter nachzureichen oder bei der Antragsstellung bereits vorzulegen.
Vorzulegen sind:
- eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- der bisherige Personalausweis bzw. der Reisepass, Kinderreisepass
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Personalausweis hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Personalausweis von ca. 3 - 4 Wochen gerechnet werden.
Bei Abholung des Personalausweises ist Folgendes zu beachten:
- das alte Ausweisdokument ist zwingend mitzubringen
- sollte der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden, ist eine Abholvollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen
- der Bevollmächtigte muss sich bei Abholung durch seinen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
Gebühren
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig | 22,80 EUR |
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 37,00 EUR |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Download
Allgemeine Information zum Reisepass
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für Deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, kann beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Ausstellung eines Reisepasses
Der Originalantrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zusammen mit dem Minderjährigen zu stellen. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen für den zweiten gesetzlichen Vertreter nachzureichen oder bei der Antragsstellung bereits vorzulegen.
Vorzulegen sind:
- eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- der alte Personalausweis bzw. der Reisepass, Kinderausweis/-reisepass
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Reisepass hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Reisepass von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden.
Gebühren
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 70,00 EUR
Express-Reisepass
Es besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Express-Passes, der innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Zusätzliche Gebühr: 32,00 EUR
48-Seiten-Pass
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten auszustellen, anstatt von 32 Seiten
Zusätzliche Gebühr: 22,00 EUR
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Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinderreisepässe können deshalb ab 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Alternativ kann für Kinder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Personalausweise und Reisepässe sind für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Das Bundesinnenministerium weist jedoch darauf hin, dass sich insbesondere Säuglinge und Kleinstkinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind (Quelle: Bundesinnenministerium).
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums
Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweis- bzw. Reisedokument, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweis- bzw. Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Ausstellung einer eID-Karte
Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte wird von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros erstellt. Daher ist es erforderlich, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Die eID-Karte kann nur für Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden und wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Vorzulegen sind:
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird die eID-Karte hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für die eID-Karte von ca. 2-3 Wochen gerechnet werden.
Gebühren
- Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
- bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen