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Finanzverwaltung

Zur Finanzverwaltung der Stadt Herzogenaurach gehören die Stadtkämmerei, das Steueramt sowie die Stadtkasse.

Interne und externer Zahlungsverkehr für die Stadt, Haushaltsplanaufstellung, der Vollzug bzw. die Haushaltsüberwachung, Festsetzung der Gemeindeabgaben - das sind nur einige Aufgabenfelder, die die Finanzverwaltung der Stadt Herzogenaurach bearbeitet.

Sachgebiet Stadtkämmerei

Der Stadtkämmerei obliegen die Haushaltsplanaufstellung, der Vollzug bzw. die Haushaltsüberwachung sowie die Rechnungslegung (Jahresrechnung) für die Stadt, die Pfründner Hospital, Seel- und Siechhausstiftung sowie die Stadtentwässerung Herzogenaurach.
 
Die doppischen Haushalte sind in Ergebnis- und Finanzhaushalte samt jeweiliger Teilhaushalte gegliedert.

Die finanzielle Entwicklung der verschiedenen Organisationsbudgets wird anhand zyklisch erstellter Controlling-Berichte unterjährig überwacht.

Die drei Jahresrechnungen bestehen aus den Bilanzen, Ergebnis- und Finanzrechnungen, den Übersichten über die Veränderungen von Forderungen, Verbindlichkeiten und Anlagen sowie den erläuternden Anhängen.


Ansprechpartner für

  • Haushaltsplanung
  • Haushaltsvollzug
  • Jahresrechnung
  • Kommunaler Finanzausgleich
  • Schulden- und Vermögenverwaltung
  • Beteiligungsverwaltung


Herr Zenger (Stadtkämmerer)
Telefon +49 (0) 9132 / 901-140
E-Mail zenger@herzogenaurach.de

Frau Willner
Telefon +49 (0) 9132 / 901-141
E-Mail willner@herzogenaurach.de

Frau Stirnweiß
Telefon +49 (0) 9132 / 901-142
E-Mail stirnweiss@herzogenaurach.de 

Herr Bischoff
Telefon +49 (0) 9132 / 901-143
E-Mail bischoff@herzogenaurach.de

Frau Amrehn
Telefon +49 (0) 9132 / 901-144
E-Mail amrehn@herzogenaurach.de

Sachgebiet Steueramt

Das Hauptaufgabengebiet ist die Festsetzung der Gemeindeabgaben (Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer und Niederschlags- sowie Schmutzwassergebühren) der Stadt Herzogenaurach.

Die aus den Gemeindesteuern erzielten Einnahmen stellen eine Haupteinnahmequelle im städtischen Haushalt dar. Sie dienen der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Herzogenaurach und kommen somit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu Gute.

Die Niederschlags- bzw. Schmutzwassergebühren dienen der Refinanzierung der auf die Niederschlags- bzw. Schmutzwasserbeseitigung entfallenden Aufwendungen bei der Stadtentwässerung Herzogenaurach.

Ansprechpartner für

  • Grundsteuer (A: 280 %), (B: 280 %) / Grundsteuer ab 01.01.2025 (A: 310 %), (B: 310 %)
  • Gewerbesteuer (320 %)
  • Hundesteuer (55,00 EUR, ermäßigt 27,50 EUR / Kampfhunde: 688,00 EUR)
  • Niederschlags- bzw. Schmutzwassergebühr
  • Unternehmensbesteuerung städt. Betriebe gewerblicher Art (BgA)
  • Vermögens- und Haftpflichtversicherungen

    
Frau Willner
Telefon +49 (0) 9132 / 901-150 (Gewerbesteuer, Versicherungen, Schmutzwassergebühr)
E-Mail willner@herzogenaurach.de

Frau Pfeifer
Telefon +49 (0) 9132 901-154 (Grundsteuer und Niederschlagswassergebühr)
E-Mail pfeifer@herzogenaurach.de

Frau Dormann
Telefon +49 (0) 9132 / 901-152 (Grundsteuer und Niederschlagswassergebühr)
E-Mail dormann@herzogenaurach.de

Frau Keßler
Telefon +49 (0) 9132 / 901-153 (Grundsteuer und Niederschlagswassergebühr, An- und Abmeldung Hundesteuer)
E-Mail kessler@herzogenaurach.de

Dokumente zum herunterladen:

Sachgebiet Stadtkasse

Die Stadtkasse wickelt den internen und externen Zahlungsverkehr für die Stadt, die Stadtentwässerung und die Pfründner Hospital- Seel- und Siechhausstiftung ab.

Ihr obliegen die Auszahlungen sowie die Einzahlungen.

Außerdem ist das Mahn- und Vollstreckungswesen Aufgabe der Stadtkasse.

Zu den allgemeinen Öffnungszeiten kann bei der Stadtkasse eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen 20,00 EUR.

Erforderliche Unterlagen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (s. Downloads)


Für Einzahlungen der Bürger/Kunden im Rathaus steht ein Kassenautomat mit EC-Terminal zur Verfügung, so dass die Zahlung bequem und sowohl bar als auch bargeldlos funktioniert.

Bei Überweisungen an die Stadtkasse wird gebeten, immer die FAD (Finanzadresse) im Verwendungszweck anzugeben, damit die Zahlung dadurch zugeordnet werden kann.

Es steht natürlich auch das Lastschriftseinzugsverfahren zur Verfügung. Dafür benötigt die Stadtkasse ein SEPA Lastschriftmandat (siehe Downloads Formular „SEPA Lastschriftmandat“).

Ansprechpartner für

  • Barer und unbarer Zahlungsverkehr
  • Mahnung und Vollstreckung
  • Liquiditätssicherung
  • Ausstellung Unbedenklichkeitsbescheinigung


Herr Theisgen
Telefon +49 (0) 9132 / 901-146
E-Mail theisgen@herzogenaurach.de

Frau Bauer
Telefon +49 (0) 9132 / 901-148
E-Mail elke.bauer@herzogenaurach.de

Frau Brandt
Telefon +49 (0) 9132 / 901-147
E-Mail brandt@herzogenaurach.de

Bankverbindungen (gültig für Stadt und Stadtentwässerung)

Gläubiger ID: DE44HZA00000001408
 
Stadt- und Kreissparkasse
Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
  
IBAN: DE28 7635 0000 0006 0000 11
BIC: BYLADEM1ERH  

VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
IBAN: DE74 7606 9559 0001 0922 51
BIC: GENODEF1NEA

Hypo Vereinsbank      
IBAN: DE75 7632 0072 0006 5049 49
BIC: HYVEDEMM417   

Deutsche Bank Nürnberg      
IBAN: DE52 7607 0012 0321 2529 00
BIC: DEUTDEMM760  

Bankverbindung der Pfründner-Hospital, Seel- und Siechhausstiftung

Gläubiger ID: DE34HZA00000239432
  
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE38 7635 0000 0060 1187 50
BIC: BYLADEM1ERH

Flessabank   
IBAN: DE75 7933 0111 0000 8800 00
BIC: FLESDEMMXXX   

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Finanzverwaltung

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Fax +49 (0) 9132 / 901-149
E-Mail finanz@herzogenaurach.de

Sachgebiet Stadtkämmerei
Telefon +49 (0) 9132 / 901-142

Sachgebiet Steueramt
Telefon +49 (0) 9132 / 901-158

Sachgebiet Stadtkasse
Telefon +49 (0) 9132 / 901-146

Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr
15.00 -  18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr