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Elektronische Kommunikation - Zugangseröffnung

Die Stadt Herzogenaurach hat zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung folgende Zugänge nach Maßgabe des Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eröffnet:

  • Zugang im Sinne der Zugangseröffnung ist das von der Stadt Herzogenaurach betriebene besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet. Bitte verwenden Sie daher die anderen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.