Elektronische Kommunikation - Zugangseröffnung
Die Stadt Herzogenaurach hat zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung folgende Zugänge nach Maßgabe des Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eröffnet:
- Zugang im Sinne der Zugangseröffnung ist das von der Stadt Herzogenaurach betriebene besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet. Bitte verwenden Sie daher die anderen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.