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Vorsorgemaßnahmen der Kommune

Die Kommune ist in festgelegten Grenzen für einen ausreichenden Entwässerungskomfort und Überflutungsschutz zuständig. Auf den Hochwasser-Info-Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz heißt es beispielsweise, dass Gemeinden und Städte die Ausweisung von Baugebieten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu vermeiden haben. Zum Verantwortungsbereich von Kommunen zählen zudem die Sicherung und Rückgewinnung von Auen und Rückhalteflächen an den Gewässern dritter Ordnung (natürliche Fließgewässer, aber auch künstliche Gräben), der technische Hochwasserschutz und die Vorbereitung des Krisenmanagements im Hochwasserfall. Städte und Gemeinden sollen ihre Bürgerinnen und Bürger über Hochwassergefahren und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge informieren.

Stadtentwässerung und Entwässerungssatzung
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Das ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) fixiert. In unserer Stadt wird diese Aufgabe von der Stadtentwässerung Herzogenaurach (SEH) wahrgenommen. Einzelheiten werden in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Herzogenaurach (EWS) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) geregelt.

Im Stadtgebiet Herzogenaurach sorgen insgesamt neun Regenüberlaufbecken, acht Stauraumkanäle, elf Pumpwerke, zwei Regenüberläufe und 21 Regenrückhaltebecken für Sicherheit vor den Auswirkungen von Hochwasser und Starkregen. Die regelmäßige Inspektion des 200 Kilometer langen Kanalnetzes gehört ebenso zu den vorbeugenden Maßnahmen der Stadt wie die Analyse vorangegangener Starkregenereignisse und Anpassung der Anlagen und Schutzeinrichtungen anhand daraus gewonnener Erfahrungen.

Mehr über die Themen Kanalisation, Kläranlage und Regenrückhaltebauwerke der Stadt erfahren Sie unter https://www.herzogenaurach.de/rathaus/aemter/stadtentwaesserung

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Das ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) fixiert. In unserer Stadt wird diese Aufgabe von der Stadtentwässerung Herzogenaurach (SEH) wahrgenommen. Im Stadtgebiet Herzogenaurach und seinen Anschlussgemeinden fallen jährlich etwa 2,3 Millionen Kubikmeter zu reinigendes Abwasser an. Um diese Menge abzuleiten und der Kläranlage zuzuführen, unterhält die Stadtentwässerung Herzogenaurach ein knapp 200 km langes Kanalnetz mit mehr als 5.500 Schächten und knapp 60 Sonderbauwerken, wie z.B. Regenrückhaltebecken, Stauraumkanäle oder Pumpwerke. Das System wird fortlaufend modernisiert und ausgebaut. 

Weiterführende Informationen
Details zu einem umfassenden Hochwasserrisikomanagement sind in der „Handlungsanleitung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen in Bayern“, in der Arbeitshilfe „Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung“ oder im Praxisratgeber „Hochwasserschutz für Kommunen (PDF)“ des Bayerischen Gemeindetags zusammengefasst.

Näheres ist auch auf der Internetseite „hochwasserinfo.bayern“ zu erfahren: https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/uebersicht/index.htm

Was ist in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Herzogenaurach (EWS) geregelt?

Einzelheiten werden in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Herzogenaurach (EWS) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) geregelt. In der Entwässerungssatzung ist festgelegt, dass Grundstücke grundsätzlich an die Entwässerungseinrichtungen der Stadt angeschlossen werden.

Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) zu versehen. Eine GEA besteht aus Entwässerungseinrichtungen, Grundleitungen und Revisionsschächten. Die Grundstücksentwässerungsanlage endet mit einem Revisionsschacht, der über den Hausanschlusskanal bzw. die Hausanschlusskanäle (bei Trennsystem) an die städtische Kanalisation angeschlossen ist.

Alle Leitungen müssen vom Gefälle her so verlegt werden, dass die Grundstücksentwässerungsanlage im Freispiegel entwässert werden kann. Außerdem müssen alle Leitungen frostsicher mindestens in 0,8 Meter Tiefe verlegt sein.

Rechtzeitig warnen lassen

Die Bevölkerung wird vor Unwettern bayernweit über den Rundfunk gewarnt. Dies geschieht durch den Deutschen Wetterdienst unter Nutzung des Verkehrswarndienstes.

Die Wettersituation immer im Blick:

Hochwassernachrichtendienst Bayern

Aktuelle Warn- und Wettersituation des Deutschen Wetterdienstes

Direkt auf das Smartphone:

WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes

ERH-App Meldungen und Informationen im Fall von Unwetter- oder Großschadenereignissen im Landkreis Erlangen-Höchstadt