Ansprechpartner für baurechtliche Angelegenheiten
- Bauantragsverfahren
- Bauregistratur
- Angelegenheiten und Sitzungsdienst des Bauausschusses
- Bayerisches Straßen- und Wegerecht (Widmungen und Sondernutzungen)
Frau Schroth
Telefon +49 (0) 9132 / 901-223
E-Mail bauverwaltung@herzogenaurach.de
Abgabe von Anträgen in baurechtlichen Verfahren
Seit dem 1. Januar 2025 lassen sich Bauanträge beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt auch digital über die Homepage des Landratsamtes https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/digitaler-bauantrag/ oder direkt über das BayernPortal unter https://www.bayernportal.de/ einreichen. Die Nutzung des BayernPortals ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der bayerischen Staatsregierung.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit Bauanträge in Papierform zu stellen, dann müssen diese aber beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eingereicht werden. Eine Ausnahme hiervon stellen die Genehmigungsfreistellungsanträge und Anträge auf isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder Ortsvorschriften dar. Diese können digital beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt oder als Papierantrag bei der Stadt eingereicht werden. Es können nur vollständige und prüffähige Antragsunterlagen weiterbearbeitet werden.
Genehmigungsfreistellungsanträge und Anträge auf isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder Ortsvorschriften in Papierform, die bei der Stadt eingereicht werden, sind in den Mappen
GRÜN (Erstschrift)
ROT (Zweitschrift)
BEIGE (Drittschrift)
einzureichen.
Von der Stadt Herzogenaurach werden ab dem 1. Januar 2025, bis auf die beiden oben genannten Ausnahmen, keine Bauantragsunterlagen mehr angenommen!
Alle Bauvorlageberechtigten und Bauherren werden um Beachtung dieser wichtigen Änderung gebeten.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ und unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php verfügbar.
Antragsarten
Antragsart | Digital einreichen beim | In Papier einreichen beim / bei | Einreicher (bei digitalen Anträgen) |
Bauanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage) | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Formlose Bauvoranfrage | - | Gemeinde | - |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Antrag auf isolierte Abweichung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Antrag auf isolierte Befreiung, Ausnahme | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Kriterienkatalog | Landratsamt | Landratsamt | Tragwerksplaner, der den Standsicherheits-nachweis erstellt |
Anzeige der Beseitigung | Landratsamt | Gemeinde und Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn, bei nicht freistehenden Gebäuden – der Tragwerksplaner |
Abgrabungsanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Abgrabungs-Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Beginnsanzeige Abgrabung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Auskünfte aus der Bauregistratur
Akteneinsicht
Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten ab ca. 1963 für Gebäude im Stadtgebiet Herzogenaurach (Ausnahmen möglich, insbesondere ältere Akten sind nicht lückenlos vorhanden). Für die Einsicht in Akten älter als 1963 wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Bamberg, Hainstraße 39, 96047 Bamberg, Telefon +49 (0) 951 / 98622-0.
Die Bauakten können nur von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt Erlangen-Höchstadt zum 1. Januar 2025 den digitalen Bauantrag eingeführt hat. Anträge auf Akteneinsicht für nach diesem Datum eingereichte Bauanträge müssen beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt gestellt werden. Akteneinsichten für Bauanträge, welche nach dem 1. Januar 2025 eingereicht wurden, können nur noch vom Landratsamt auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Einsichtnahmen von Entwässerungsplänen sind beim Tiefbauamt anzufordern. (bauamt@herzogenaurach.de)
Auskunftsberechtiger Personenkreis
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt. Es ist ein Ausweisdokument sowie ggf. eine aktuelle Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.
Bitte verwenden Sie den „Antrag auf Einsicht in eine Bauplanmappe“ (siehe Downloadbereich). Akteneinsichten vor Ort können aus organisatorischen Gründen nur freitagvormittags gewährt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (Telefon +49 (0) 9132 / 901-228).
Kosten für die Einsicht und für Ablichtungen
Folgende Kosten werden für diesen Antrag erhoben:
Akteneinsicht für Bauanträge seit 2025
Überlassung von Kopien auf elektronischem Weg
- 10,00 € Grundgebühr, je weitere Akte 1,00 € (1.I.3/ KVz)
- 7,50 € je Datei (1.III.0/1.2.1 KVz)
Akteneinsicht für Bauanträge vor 2025
Überlassung von Kopien auf elektronischem Weg
- 20,00 € Grundgebühr, je weitere Akte 1,00 € (1.I.3/ KVz)
- 7,50 € je Datei (1.III.0/1.2.1 KVz)
Überlassung von Kopien in Papierform
- 30,00 € Grundgebühr, je weitere Akte 1,00 € (1.I.3/ KVz)
- Staffelung nach Anzahl der Seiten (1.III.0/1.2.2 KVz):
- Bis zu 10 Seiten: 10,00 €
- Mehr als 10 Seiten bis zu 50 Seiten: 10,00 €, zzgl. 0,50 € je weitere Seite
- Mehr als 50 Seiten: 30,00 €, zzgl. 0,15 € je weitere Seite
Akteneinsicht vor Ort
- 30,00 € Grundgebühr, je weitere Akte 1,00 € (1.I.3/ KVz)
Auslagen (Art. 10 KG)
- Je nach Portogebühr
Kontakt
Frau Moritz
Telefon +49 (0) 09132 / 901-228
E-Mail bauverwaltung@herzogenaurach.de
Downloads
Weiterführende Links
- Bauantragsformulare Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
(Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren: online ausfüllen und ausdrucken) - Ortsrecht der Stadt Herzogenaurach
- Statistischer Erhebungsbogen im Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren