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Welche Aufgaben hat der Grundstückseigentümer?

In der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Herzogenaurach (Entwässerungssatzung EWS) ist festgelegt, dass Grundstücke grundsätzlich an die Entwässerungseinrichtungen der Stadt angeschlossen werden. Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) zu versehen. Eine GEA besteht aus Entwässerungseinrichtungen, Grundleitungen und Revisionsschächten. Die Grundstücksentwässerungsanlage endet mit einem Revisionsschacht, der über den Anschlusskanal bzw. die Anschlusskanäle (bei Trennsystem) an die städtische Kanalisation angeschlossen ist. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft werden. Alle Leitungen müssen vom Gefälle her so verlegt werden, dass die Grundstücksentwässerungsanlage im Freispiegel entwässert werden kann. Außerdem müssen alle Leitungen frostsicher mindestens in 0,8 Meter Tiefe verlegt sein.

Gegen Rückstau aus dem Kanalnetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Wie ein gut funktionierender Rückstauschutz umgesetzt wird erfahren Sie unter Rückstausicherung.

Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltende Grundstücksentwässerungsanlage, die an Misch-, Regen- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen ist, in Abständen von 20 Jahren (in Wasserschutzgebieten alle 5 Jahre) ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit zu prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen.

Eine Optische Untersuchung (Befahrung) der Grundstücksentwässerungsanlage, die keine Mängel aufweist, ist als Dichtheitsnachweis ausreichend.

In der näheren Umgebung Herzogenaurachs und im weiteren Umfeld der Metropolregion Nürnberg-Fürth-Erlangen gibt es zahlreiche Spezialisten für eine professionelle Kanaluntersuchung bzw. Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage. Bei der Suche in den entsprechenden Branchenverzeichnissen sind diese mit den Suchbegriffen „Dichtheitsprüfung Kanal“, „Inspektion Kanal“ oder „Kanaluntersuchung“ zu finden.

 

Wie lässt sich das Abwassersystem im Alltag schützen?

Damit das Abwassersystem auch bei Starkregen seine Funktion behalten kann, ist es wichtig, dass die Abwasserrohre (Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich Anschlusskanal) auf dem eigenen Grundstück intakt sind und Verstopfungen in der städtischen Kanalisation und dadurch lahmgelegte Pumpwerke vermieden werden. Da bei Störungen des Systems oftmals auch kleine Ursachen eine große Wirkung haben können, ist es wichtig, dass das Abwassersystem im Alltag nicht unnötig belastet wird. Ein wichtiger Baustein ist hier die Entsorgung von Gebrauchsmaterialen, Hygieneartikeln oder Essensresten, die nicht über die Toilette entsorgt werden dürfen.

Tipps und Hinweise, was in die Toilette darf und was nicht, finden Sie hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/abfaelle-nicht-in-toilette-und-waschbecken-entsorgen-25920

https://www.umweltbundesamt.de/themen/was-darf-nicht-in-die-toilette

Was muss bei der Planung eines Neubaus berücksichtigt werden?

Bei der Planung eines Neubaus ist Folgendes zu berücksichtigt:

  • Flächen für natürlichen Hochwasserrückhalt und technischen Hochwasserschutz in der Raumplanung freihalten.
  • Möglichst keine Neubauten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Mindestens sollte aber eine hochwasserangepasste Bauweise umgesetzt werden – auch hinter Deichen und Mauern.
  • In höherliegenden Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz vor Hochwasser.
  • Flächen für die Ableitung, Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser frühzeitig in den Planungen berücksichtigen.
  • Eintrittsmöglichkeiten von Wasser berücksichtigen: Höhe der Fußbodenoberkante sowie der Lichtschächte entsprechend drohender Hochwasserstände planen. Hochwasserfeste Baumaterialien wie mineralische Baustoffe verwenden.
  • Auslaufendes Öl kontaminiert Gebäude bei Hochwasser dauerhaft. Deshalb nur hochwassersichere Heizöltanks verwenden oder besser auf Ölheizungen verzichten.
  • Risiko durch Starkregen in Talwegen, Rinnen und Mulden bei der Bauplanung mitdenken. Schutzmauern und entsprechend dimensionierte Entwässerungsrinnen vorsehen. Grünflächen für den Wasserabfluss und zur Versickerung freihalten.

Diese Informationen sind Empfehlungen. Eine ausführliche Darstellung ist in der Broschüre „Wann trifft uns das Wasser? Hochwasser- und Starkregenrisiken gemeinsam reduzieren“ unter www.hochwasserinfo.bayern.de zu finden. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen für die persönliche Wohn- und Lebenssituation mit einem Architekten und entsprechenden Fachfirmen zusammen geplant werden sollte.

Welche Bedeutung haben Gebäude- und Grundstücksentwässerung beim Hochwasser- und Starkregenschutz?

Nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz sind die Kommunen für den Betrieb und Unterhalt des öffentlichen Kanalsystems zuständig. Die Verantwortung für die privaten Entwässerungsanlagen liegt beim Grundstückseigentümer. 

Grundsätzlich wird zwischen der Gebäudeentwässerung und der Grundstücksentwässerung unterschieden. Die Gebäudeentwässerung umfasst alle Abwässer, die durch Wassergebrauch im Haushalt entstehen, wie Toilettenspülung, Waschbecken-, Dusch- und Badewannennutzung, Wasch- und Spülmaschine, Küchenbetrieb oder Gebäudereinigung. Hinzu kommt die Niederschlagsentwässerung auf Dachflächen, Wegen, Terrassen und Stellflächen. Als Grundstücksentwässerung bezeichnet man das Abwasserkanalsystem auf dem Grundstück, das das Abwasser von Haus und Grundstück der öffentlichen Kanalisation zuführt.

Folgende Elemente der Gebäude- und Grundstücksentwässerung kommen bei Hochwasser- und Überflutung durch Starkregen zum Tragen:

  • Grundstücksentwässerungsanlage: Sie besteht aus Grundleitungen, Revisionsschächten und Kanälen für den Kanalisationsanschluss und wird nach bestimmten Vorgaben und Normen (https://www.ral-grundstuecksentwaesserung.de/normen-regelwerke/ errichtet.
  • Rückstausicherung: Bei Starkregenereignissen oder länger anhaltenden stärkeren Niederschlägen können die Abwasserkanäle auch über einen längeren Zeitraum eingestaut sein. Das sich zurückstauende Wasser kann zurück in die Keller drücken. Eine Rückstauklappe sperrt die Leitung und hält das zurückströmende Wasser ab. Bei Rückstauhebeanlagen wird die Abwasserleitung gesperrt und das Abwasser über eine Pumpe aus dem Haus befördert.
  • Dachbegrünungen nehmen das auftreffende Regenwasser in gewissem Maße auf, speichern es und es verdunstet direkt vor Ort.
  • Bodenversiegelungen minimieren: Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder wasserdurchlässige Pflastersteine lassen dem Regenwasser einen natürlichen Abfluss.
  • Regenrinnen richtig dimensionieren: Dachrinnen und Fallrohre sollten entsprechend der Dachfläche, Dachform, Regenhäufigkeit und -mengen sowie dem Standort des Hauses angepasst werden.
  • Nutzung des Oberflächenwassers: Mit Regentonnen, Zisternen oder Regentanks auf dem Grundstück kann – teilweise unterirdisch – Regenwasser von den Dachflächen aufgefangen und gelagert werden. Regenwassernutzungsanlagen, die an die Hauswasserversorgung angeschlossen sind, sind besonders vorteilhaft. Die hierfür erforderlichen Vorschriften sind zu beachten.
  • Drainage: Kann das Niederschlagswasser z. B. bei lehm- und tonhaltigen Böden nicht schnell genug versickern, drückt es bei starken Regenfällen eventuell gegen das Haus oder überschwemmt den Garten. Eine unterirdisch verlegte Drainage führt das Wasser vom Gebäude weg. Der Anschluss von Drainagen an die Grundstücksentwässerungsanlage ist grundsätzlich nicht zulässig. Im Falle eines Rückstaus würde das Wasser zum Gebäude geleitet werden und das Gebäude würde dadurch Schaden nehmen.

Diese Informationen sind allgemein gehalten. Um Maßnahmen für die individuelle Lebens- und Wohnsituation zu entwickeln, sollten entsprechende Fachfirmen, Architekten oder andere Experten aus dem Bereich des Bauwesens hinzugezogen werden.

Welche Schwachstellen außer der Gebäude- und Grundstücksentwässerung gibt es noch und wie kann man sich schützen?

Weitere Schwachstellen außer der Gebäude- und Grundstücksentwässerung und wie man sich schützen kann:

  • Beschaffenheit des Grundstücks: Die Lage eines Grundstücks oder Hauses in hügeligen oder gebirgigen Gebieten kann bei Starkregen von Hangabfluss und Sturzfluten betroffen sein. Aber auch im Flachland sind erhöhte Wasserstände durch Starkregen eine Gefahr. Schutz bieten Grundstückseinfassungen (Mauern), Walle oder Schwellen. Das Oberflächengefälle sollte nicht direkt auf Gebäude und Anlagen zulaufen. Gezielte Flutmulden bzw. -flächen sind ebenso vorteilhaft.
  • Wasser kann über Fenster- und Türöffnungen, Bodenöffnungen, tief liegende Garagen oder Kellerlichtschächte eindringen. Abdeckplatten für Straßen- und Hofeinläufe und Bodenöffnungen, Wasserdichte Abdeckungen von Kellerlichtschächten sowie Barrieren und Sperren mit selbsttätigem bzw. teilautomatischem Schließmechanismus oder manueller Installation können Abhilfe schaffen. Auch der Einbau von druckwasserdichten Fenster und Türen und die konstruktive Erhöhung von Lichtschachtoberkanten schützen vor eintretendem Wasser. Treppen, Rampen, Bodenschwellen und Aufkantungen bieten hier eine Barriere. Klappschotte oder wasserdichte Schutztore an Fenster- und Türöffnungen oder an der Grundstückseinfahrt reduzieren möglichen Schaden.
  • Grundwasser oder aufgestautes Sickerwasser kann durch Kellerwände, die Kellersohle oder undichte Rohrabdichtungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser) ins Gebäude eindringen. Um dies zu verhindern, wird die Kellerausbildung als weiße Wanne (wasserundurchlässige Außenwände und Bodenplatte) oder schwarze Wanne (im Boden und an den Außenwänden befindliche Abdichtung durch Bitumen- oder Kunststoffbahnen) empfohlen.
  • Weitere Maßnahmen: Risikoangepasste Raumausstattung, keine hochwertigen Einrichtungen und Wertgegenstände in gefährdeten Gebäudebereichen. Wichtige, sensible, teure oder wassergefährdende Gegenstände nicht im Keller lagern.
  • In hochwassersensiblen Gegenden werden zentrale Elektroinstallationen, Heizung und schadensträchtige Haustechnik in höhere Etagen oder ungefährdete Gebäudebereiche verlegt. Heizöltanks müssen gesichert werden.

Diese beispielhafte Zusammenfassung zur Gebäude- und Grundstücksentwässerung ist ausführlich im Internet unter  https://starkgegenstarkregen.de/schutzprojekte-und-vorbeugemassnahmen/ dargestellt.

Wie kann ich mich gegen Schäden durch Hochwasser versichern?

Die Bayerische Staatsregierung appelliert an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Deshalb hat sie bereits im Jahr 2009 die Öffentlichkeitskampagne "Voraus denken - elementar versichern" gestartet. Eigentümer, Mieter und Pächter sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben - durch präventive Maßnahmen am und im Gebäude sowie ausreichenden Versicherungsschutz. Im März 2017 beschloss die Bayerische Staatsregierung zusammen mit Partnern der Wirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine Intensivierung der Kampagne.

Informieren Sie sich auf der Internetseite https://www.elementar-versichern.de/ über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.

Rechtzeitig warnen lassen

Die Bevölkerung wird vor Unwettern bayernweit über den Rundfunk gewarnt. Dies geschieht durch den Deutschen Wetterdienst unter Nutzung des Verkehrswarndienstes.

Die Wettersituation immer im Blick:

Hochwassernachrichtendienst Bayern

Aktuelle Warn- und Wettersituation des Deutschen Wetterdienstes

Direkt auf das Smartphone:

WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes

ERH-App Meldungen und Informationen im Fall von Unwetter- oder Großschadenereignissen im Landkreis Erlangen-Höchstadt