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Bewohnerparken im Stadtgebiet Herzogenaurach

Die Stadt Herzogenaurach hat in mehreren Gebieten Bewohnerparkbereiche eingerichtet.

BewohnerparkbereicheDie Bewohnerparkgebiete Altstadt I (Zone G), Altstadt II (Zone D) und Südstadt (Zone C) sind vor Ort ausgeschildert. Einen Überblick über die einzelnen Parkzonen und die Straßen, in denen Bewohnerparkplätze zu finden sind, bietet die Übersichtskarte Bewohnerparken.

Um auf den für Bewohner ausgewiesenen Parkplätzen rechtmäßig parken zu dürfen, wird ein grüner Bewohnerparkausweis benötigt. Diesen kann man im Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge der Stadt Herzogenaurach beantragen. Dorthin können Sie sich auch bei Verlust des Parkausweises, Beantragung einer Verlängerung oder Änderung der Parkzone durch Wohnungswechsel wenden.

Den Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner (Antrag Bewohnerparkausweis) können Sie sich auf dieser Seite direkt herunterladen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz bei einer Adresse innerhalb eines Bewohnerparkbereiches gemeldet
  • Das Kfz ist auf Sie zugelassen oder ist Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen (Nachweis erforderlich)
  • Ihnen steht anderweitig keine geeignete Abstellmöglichkeit zur Verfügung
  • Ihr Kfz wird überwiegend vom Hauptwohnsitz aus eingesetzt
  • Ihr Fahrzeug hat nicht mehr als 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Ihr Fahrzeug ist nicht länger als 5,50 m
  • Ihr Fahrzeug ist nicht breiter als 2,10 m

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

  • Bewohnerparkausweise werden nur auf Antrag ausgegeben.
  • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für nur ein Fahrzeug.
  • Der Bewohnerparkausweis gilt bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres.
  • Bewohnerparkausweise können nur für Pkw erteilt werden. Für Wohnmobile werden grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise erteilt
  • Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Dienstfahrzeug handelt, muss eine Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Überlassung zum privaten Gebrauch vorgelegt werden.
  • Wenn Sie die Beantragung nicht persönlich durchführen können, können Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Dazu wird eine Vollmacht benötigt.
  • Sollte nach Erteilung der Bewohnerparkberechtigung die Voraussetzung für den Erhalt entfallen (z. B. Wegzug), ist der Parkausweis unverzüglich zurückzugeben.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine ständig freie Stellfläche.
  • Der Bewohnerparkausweis wird stets widerruflich erteilt.
  • Bei falschen Angaben wird der Parkausweis entzogen.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich?

Was kostet der Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis kostet für ein Kalenderjahr 30,70 €. Bei Erteilung ab dem 1. Juli liegen die Kosten bei 20,00 €.

Bei einem Kennzeichenwechsel, Verlust des Parkausweises oder Änderung der Parkzone wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt. Die Gebühren hierfür betragen 5 €.

Wo kann ich den Bewohnerparkausweis beantragen?

Der Bewohnerparkausweis muss im Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge beantragt werden. Zuständig dafür ist das Sachgebiet Verkehrswesen.

Für telefonische Auskünfte:

Frau Lößel
Telefon +49 (0) 9132 / 901-222

Frau Schandert
Telefon +49 (0) 9132 / 901-221

Für Anfragen und Antragsstellung per E-Mail: bauverwaltung@herzogenaurach.de

Bitte schicken Sie uns den Antrag für den Bewohnerparkausweis (Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner) und eine Kopie der erforderlichen Unterlagen vorab per Post oder per E-Mail (bauverwaltung@herzogenaurach.de) zu.

Wir lassen Ihnen den Bewohnerparkausweis dann mit Rechnung per Post zukommen.

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Bauordnung, Verkehrswesen und Beiträge

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-222
Fax +49 (0) 9132 / 901-229
E-Mail bauverwaltung@herzogenaurach.de

Öffnungszeiten

Montag

8.30 - 12.30 Uhr

Dienstag

7.30 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.30 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr