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Planfeststellungsverfahren

Für die Realisierung der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses ist ein förmliches Genehmigungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

Zuständig für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Regierung von Mittelfranken, die dieses Verfahren bereits eingeleitet hat. Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 im Interims-Rathaus der Stadt Herzogenaurach, Wiesengrund 1, Herzogenaurach, öffentlich aus.

Wer die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren einsehen möchte, kann dies nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09132 / 901-601 (Frau Dietz) oder 09132 / 901-611 (Frau Schacher) in den Räumen des Bauamts tun. Die Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Regierung von Mittelfranken abgerufen werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellungsverfahren finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Regierung von Mittelfranken.