Planfeststellungsverfahren
Für die Realisierung der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses ist ein förmliches Genehmigungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Zuständig für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Regierung von Mittelfranken. Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellungsverfahren können auf den Internetseiten der Regierung von Mittelfranken abgerufen werden.
Die Stadt als Baulastträger der Maßnahme erstellt in Zusammenarbeit mit den beauftragten Ingenieurbüros und Gutachtern die Planunterlagen und reicht sie nach Fertigstellung bei der Regierung von Mittelfranken ein.
Mittlerweile liegen erste Details zur Entwurfsplanung vor, deren Unterlagen auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen vorläufigen Planungsstand handelt. Die Entwurfsplanung wird kontinuierlich weiterentwickelt und dient als Grundlage unter anderem für Sitzungen, Informationsveranstaltungen und weitere Gespräche mit beteiligten Behörden und Gebietskörperschaften.
Hinweis:
In der Regel werden die einzelnen Bestandteile der Planfeststellungsunterlagen erst als gesamtes Paket der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Verfügung gestellt. Die Stadt Herzogenaurach weicht von dieser Praxis ab und informiert schon während der Erarbeitung der Unterlagen umfangreich über die Planungen und Untersuchungen.
Verkehrsuntersuchung
- Teil 1 - Verkehrsuntersuchung
- Teil 1 - Verkehrsuntersuchung - Anhang
- Teil 2 - Leistungsfähigkeitsuntersuchung
- Teil 2 - Leistungsfähigkeitsuntersuchung - Anhang
Straßenplanung
Der Gesamtverlauf der Straßenplanung wird mit einem Übersichtslageplan (mit und ohne Luftbildhintergrund) dargestellt. Die einzelnen Lagepläne 1 bis 7 zeigen die Streckenabschnitte von West nach Ost im Detail.
- Übersichtslageplan
- Übersichtslageplan mit Luftbild
- Lageplan 1 Baubeginn West
- Lageplan 2
- Lageplan 3
- Lageplan 4
- Lageplan 5
- Lageplan 6
- Lageplan 7 Bauende Ost
Bauwerke
Bei den Bauwerken handelt es sich um Brücken und kleinere Über- oder Unterführungen. In den Lageplänen der Straßenplanung sind die Standorte der Bauwerke und deren Nummerierung gekennzeichnet. Mit der Nummerierung können die Einzelheiten zum jeweiligen Bauwerk in den nachfolgenden Dateien abgerufen werden.
- Bauwerk 01 Unterführung Graben
- Bauwerk 03 Unterführung Geh- und Radweg
- Bauwerk 05 Unterführung Schleifmuehlbach
- Bauwerk 06 Brücke Litzelbach
- Bauwerk 07 Überführung Feld- und Waldweg
- Bauwerk 08 Brücke Pfersbachgraben
- Bauwerk 09a Brücke Am Kühwasen
- Bauwerk 09b Unterführung Feldweg
- Bauwerk 10 Unterführung Geh- und Radweg
- Bauwerk 11 Unterführung Feld- und Waldweg
- Bauwerk 14a Talbruecke Altaurach
- Bauwerk 14b Talbruecke mittlere Aurach
- Bauwerk 16 Unterführung Geh- und Radweg
- Bauwerk 17 Unterführung Feld- und Waldweg
- Bauwerk 18 Überführung Feld- und Waldweg
Visualisierungen
Die Visualisierung eines Bauwerks ist bedeutend aussagekräftiger als ein zweidimensionaler Entwurf. Zur Darstellung, wie sich die größeren Brücken der geplanten Ortsumfahrung in das Landschaftsbild einfügen, wurden fotorealistische Visualisierungen aus der Sicht der am stärksten frequentierten Blickpunkte angefertigt.