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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer: Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Die Grundsteuerreform 2025 – hilfreiche Informationen

Warum ändert sich die Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden.

Auf welchen Daten basiert die neue Grundsteuer?

Die Grundsteuerdaten beruhen auf den Angaben, die der damalige Grundstückseigentümer zum Stichtag 01.01.2022 im Rahmen der Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Wie hoch wird meine künftige Grundsteuer sein?

Zum derzeitigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die neuen Grundsteuerbescheide Ende November 2024 an alle Eigentümer versendet werden.

Ich habe in den Jahren 2022 oder 2023 bestehendes Eigentum erworben.

Nach aktuellem Stand können diese Daten noch nicht vom Finanzamt im neuen Recht bearbeitet werden.

Einen entsprechenden Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge zum Stichtag 01.01.2025 hat der Alteigentümer bereits vom Finanzamt erhalten.

Nach Eigentumsumschreibung durch das Finanzamt erhalten Sie rückwirkend einen Bescheid zum Umschreibungszeitpunkt.

Ich habe im Jahr 2024 Eigentum erworben.

Nach aktuellem Stand können diese Daten derzeit noch nicht vom Finanzamt bearbeitet werden. Ansprechpartner ist hier das Finanzamt Erlangen.

Muss ich für bereits verkauftes Eigentum noch Grundsteuer zahlen?

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheids sind Sie verpflichtet, die Grundsteuer weiterhin zu bezahlen.

Es besteht die Möglichkeit, sich die anteilige Grundsteuer vom Käufer erstatten zu lassen. Dies muss aber im Vorfeld beim Grundstückskauf fixiert werden. Als Grundlage hierfür dient Ihr Notarvertrag.

Entstandene unberechtigte Zahlungen werden dem Alteigentümer nach Eigentumsübertrag wieder gutgeschrieben.

Was passiert mit den Grundstücken, die nach dem Stichtag 01.01.2022 zu Baugrundstücken wurden (Neubau) ?

Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, müssen diese beim zuständigen Finanzamt Erlangen einreichen.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheids können keine bestehenden Lastschriften mehr eingezogen werden.

Ich besitze eine Land- und Forstwirtschaft und habe nun zwei Grundsteuerbescheide erhalten.

In Zukunft werden Land- und Forstwirtschaft und das dazugehörige Wohnungseigentum getrennt bewertet und aufgeteilt.

Für das Wohnungseigentum erhalten Sie einen gesonderten Grundsteuerbescheid.

Bestehende SEPA-Mandate können für das Wohnungseigentum nicht übernommen werden, sodass Sie hier ggf. ein neues Mandat bei uns einreichen müssen.

Mir erscheint die Grundsteuer, die ich nun bezahlen muss, zu hoch.

Haben Sie Ihre Flächen im Grundsteueräquivalenzbescheid geprüft? Wenn diese korrekt sind, ist davon auszugehen, dass die Daten des Finanzamtes stimmen.

Der dort aufgeführte Betrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Herzogenaurach multipliziert und dadurch die jährliche Grundsteuer ermittelt.

Die Flächenangaben stimmen nicht.

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt als zuständige Behörde und geben eine neue Grundsteuererklärung ab.

Die Stadt Herzogenaurach ist an die von den Finanzämtern übermittelten Daten gebunden.

Ich habe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Wohnflächenveränderungen vorgenommen.

Sollten Sie Anbauten oder Veränderungen an Ihren Wohn- oder Nutzflächen in 2022 oder 2023 vorgenommen haben, müssen Sie diese im Rahmen einer Grundsteueränderungsanzeige bis 31.12.2024 beim Finanzamt anzeigen.

Die Vordrucke hierfür liegen in den Finanzämtern aus oder sind auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ -> „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.

Für das Jahr 2024 sind diese bis zum 31.03.2025 beim Finanzamt anzuzeigen.

Ich plane Veränderungen an meinem Grundstück oder Wohngebäude.

Künftig müssen Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche (z.B. Anbau) oder Änderungen der Grundstücksfläche zwingend dem Finanzamt im Rahmen einer Grundsteueränderungsanzeige mitgeteilt werden.

 

Bitte denken Sie daran, Ihre bestehenden Daueraufträge ab 2025 auf Ihre künftigen Beträge zu ändern.

Sofern Sie noch keinen Grundsteuerbescheid z.B. aufgrund eines Neubaus oder späteren Stichtags von uns erhalten haben, bitten wir Sie, den bestehenden Dauerauftrag unbedingt bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides zu löschen.

Neuregelung der Grundsteuer

Was war für Sie zu tun

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was war zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung konnten Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Die Steuererklärung konnte auch auf Papier eingereicht werden:

  • Die bayerischen Formulare stehen in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit.
  • Alternativ stehen ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung.

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

Information & Unterstützung

Bayerische Steuerverwaltung

Telefon: 089 – 30 70 00 77
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr

www.grundsteuer.bayern.de

Allgemeine Fragen

Stadt Herzogenaurach
Steueramt

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon 09132 / 901 - 158